Einführungsschulung oder Maintenance‑Token anfragen
Bei den angebotenen Maintenance‑Tokens handelt es sich um einen freiwilligen Entwicklungskostenzuschuss zur Unterstützung des Open‑Source‑Projekts openXJV. Obwohl Open‑Source‑Software für Endanwenderinnen und Endanwender kostenfrei bereitgestellt wird, entstehen im Hintergrund fortlaufende Aufwände, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Weiterentwicklung des Projekts zu gewährleisten.
Der geleistete Beitrag dient insbesondere der Deckung von Kosten für:
- Weiterentwicklung und Implementierung neuer Funktionen
- Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und Code‑Refactoring
- Qualitätssicherung, Tests und Dokumentation
- Pflege der technischen Infrastruktur (z. B. Build‑Systeme, Hosting, Entwicklungswerkzeuge)
- Zeitaufwand für Support, Analyse und Projektkoordination
Der Erwerb eines Maintenance‑Tokens stellt kein Entgelt für eine konkrete Einzelleistung dar. Er begründet daher keinen Anspruch auf bestimmte Funktionsumsetzungen, Reaktionszeiten oder individuelle Entwicklungsarbeiten. Der Zuschuss dient ausschließlich der allgemeinen Förderung des Projekts und unterstützt dessen langfristige Stabilität und Weiterentwicklung.
Ein Maintenance-Token ist immer für die aktuell veröffentlichte Version von openXJV gültig und behält seine Gültigkeit für Folgeversionen bis zur turnusmäßigen Umstellung des XJustiz-Standards auf eine höhere Version. Wird ein Token drei Monate vor Umstellung auf eine neue XJustiz-Version erworben, wird automatisch ein Token für die Folgeversion bereitgestellt.
- Der Basisbetrag für ein Maintenance-Token beträgt 25 € pro Arbeitsplatz.
- Eine Einführungsschulung per Videokonferenz wird für pauschal 200,-€ (bis 5 Teilnehmer) angeboten.
Für Einführungsschulungen und erworbene Maintenance‑Token wird eine Rechnung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ausgestellt. Die Rechnung erfolgt daher ohne Ausweis von Mehrwertsteuer.
Das folgende Formular richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B), Kanzleien und Behörden.
Es dient als Ausfüllhilfe für eine unverbindliche Angebotsanfrage und stellt keine verbindliche Bestellung dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie unser schriftliches Angebot erhalten und dieses ausdrücklich annehmen.
Mit dem Angebot erhalten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform.